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"Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Bei dieser doppelt erscheinenden Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr wird jeweils die erste Stunde als 2 A und die zweite Stunde als 2 B bezeichnet."
(Aus einer Verordnung des Bundesinnenministeriums "über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 2001", veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 69/1997.)


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