"Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung
um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Bei dieser doppelt erscheinenden
Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr wird jeweils die erste Stunde als 2 A und die zweite
Stunde als 2 B bezeichnet."
(Aus einer Verordnung des Bundesinnenministeriums "über die Einführung
der mitteleuropäischen Sommerzeit für die Jahre 1998, 1999, 2000 und
2001", veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 69/1997.)